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Allgemeines

Wahlbekanntmachung 2023

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge 2023 erfolgt am 11.05.2023 und sind hier einsehbar.

Formulare

Achtung! Die folgenden Formulare wurden aktualisiert. Das Einreichen von veralteten Formularen ist nicht zulässig.

Nach Beschluss der Wahlleiterin sind sämtliche Formulare im Original einzureichen. Dies kann bevorzugterweise persönlich zu den Sprechzeiten des Wahlbüros (siehe Wahlbekanntmachung) oder per Post geschehen. Eine Einreichung von Kopien oder eine elektronische Übermittlung sind nicht zulässig.

Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Wahlbüro, Verzögerungen durch die Nutzung des Postweges sind zu beachten.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens drei für die Wahl wahlberechtigten Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft unterstützt werden. Bewerber*innen für den Wahlvorschlag zählen automatisch als Unterstützer*innen. Sollten Kandidat*innen wegfallen, entfällt auch ihre Eigenschaft als Unterstützer*in des Wahlvorschlages.