FAQ
Hier findest du oft gestellte Fragen. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich selbstverständlich an wahlen@stura.uni-halle.de wenden.
Mit der Änderung der Ordnung über die Durchführung von Wahlen der studentischen Selbstverwaltung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.02.222, veröffentlicht in Amtsblatt 2/2022 der Universität, entfällt die Möglichkeit einer Briefwahl bei einer elektronischen Wahl.
Der Wahlausschuss veröffentlicht die Liste der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidat*innen am 30.04.2024. Dies geschieht ohne Wertung oder weitere Informationen. Wir stellen lediglich die Namen bereit.
Die Werbung über die Kandidat*innen obliegt den jeweiligen Wahlvorschlägen und Personen. Der Stura arbeitet jedoch an einem Wahl-o-Mat und weiteren Informationsformaten mit dem du weitere Informationen über die Kandidat*innen in Erfahrung bringen kannst.
Außerdem veranstalten StuRa einige FSR Events, um die Kandidat*innen vorzustellen. Schau doch mal auf deren Social-Media Kanälen vorbei.
Wahlvorschläge können zwischen dem 15.04.2024 und dem 22.04.2024 im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) eingereicht werden. Achtet dabei darauf, dass die Informationen vollständig sind und Ihr die Zustimmungserklärung unterschrieben habt. Die angenommenen Wahlvorschläge werden am 30.04.2024 zusammen mit den Wahlmodi veröffentlicht.
Die zu wählenden Sitze der Fachschaftsräte werden durch die Anzahl der Studierenden in den jeweiligen Fachschaften bestimmt. Der genaue Schlüssel ergibt sich aus § 28 der Satzung der Studierendenschaft.
Es handelt sich dabei aber nur um eine vorläufige Sitzverteilung. Die bisherigen FSR können bis zum 04.04.2024 Änderungen für ihre Fachschaft gegenüber der vorläufigen Sitzversteilung beim Wahlausschuss des StuRa beantragen. Dabei kann eine Erhöhung wie auch Herabsetzung der zu wählenden Sitze beantragt werden. Änderungen müssen hinreichend begründet sein.
Das Wahlteam wird unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge und dem Stand der Studierendenzahlen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses eine Endgültige Sitzverteilung hochladen.
Das Wählerverzeichnis ist eine Liste aller stimmberechtigter Mitglieder der Studierendenschaft.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese Liste uns von der Uni zur Verfügung gestellt. Wir legen das Wählerverzeichnis dann aus, damit Studierende ihre Angaben überprüfen und notfalls korrigieren können. Wer zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht immatrikuliert (oder zurückgemeldet) ist, wird nicht aufgenommen. Das kann innerhalb der Auslegungsfrist noch korrigiert werden. Nach Ablauf dieser Frist (siehe Wahlbekanntmachung) wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen.
Einmal abgeschlossen können keine weiteren Änderung am Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Auch eine Änderung in der Zuordnung im Löwenportal wird nicht übernommen.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, ist nicht wahlberechtigt. Es kann vorkommen, dass man in einer bestimmten Wahl nicht wahlberechtigt ist, weil man in einem anderen Wahlkreis oder einer anderen Fachschaft eingetragen ist.
Erklärung: Die Frage bezieht sich auf Kandidat*innen, die wir von einem Wahlvorschlag streichen mussten.
Das passiert, wenn jemand in der betroffenen Wahl nicht wählbar (und damit gleichzeitig nicht wahlberechtigt) ist. Gründe können eine andere Zuordnung im Wählerverzeichnis (z.B. beim Lehramt) sein.
An der Wahlberechtigung kann es aber auch fehlen, wenn jemand nicht im Wählerverzeichnis steht (siehe Frage dazu).
Ein weiterer Grund kann ein unzulässiger Wahlvorschlag oder eine unzulässige Zustimmungserklärung sein.
In jedem Fall wird der*die Vertreter*in Eures Wahlvorschlages über diesen Schritt informiert.
Die Wahlvorschläge können nur während der Sprechzeiten im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) eingereicht werden. Die genauen Sprechzeiten findet ihr hier.
Sollte es Euch nicht möglich sein euren Wahlvorschlag persönlich einzureichen, können Wahlvorschläge postalisch eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Postweg immer auch Verzögerungen mit sich bringt. Die Wahlvorschläge müssen allerdings fristgerecht bei dem Wahlbüro ankommen.
Wahlvorschläge und Einwilligungserklärungen müssen in der Originalausfertigung mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.
Die Frage bezieht sich auf bereits eingereichte Wahlvorschläge. Es wird beispielsweise zunächst ein Wahlvorschlag mit 5 Kandidaten eingereicht. Später melden sich zwei weitere Personen, die zum Wahlvorschlag hinzugefügt werden wollen.
Antwort:
Das liegt daran, dass du nicht im Wählerverzeichnis stehst. Dort sind alle Mitglieder der Studierendenschaft vermerkt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt immatrikuliert waren und daher wahlberechtigt sind.