FAQ2022-03-21T12:51:37+01:00

FAQ

Hier findest du oft gestellte Fragen. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich selbstverständlich an wahlen@stura.uni-halle.de wenden.

Wo muss ich meine Briefwahl-Stimmen abgeben?2022-03-21T11:03:13+01:00

Mit der Änderung der Ordnung über die Durchführung von Wahlen der studentischen Selbstverwaltung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.02.222, veröffentlicht in Amtsblatt 2/2022 der Universität, entfällt die Möglichkeit einer Briefwahl bei einer elektronischen Wahl.

Wo finde ich Informationen über die Kandidat*innen?2024-04-02T13:21:21+02:00

Der Wahlausschuss veröffentlicht die Liste der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidat*innen am 30.04.2024. Dies geschieht ohne Wertung oder weitere Informationen. Wir stellen lediglich die Namen bereit.

Die Werbung über die Kandidat*innen obliegt den jeweiligen Wahlvorschlägen und Personen. Der Stura arbeitet jedoch an einem Wahl-o-Mat und weiteren Informationsformaten mit dem du weitere Informationen über die Kandidat*innen in Erfahrung bringen kannst.

Außerdem veranstalten StuRa einige FSR Events, um die Kandidat*innen vorzustellen. Schau doch mal auf deren Social-Media Kanälen vorbei.

Wie kann ich kandidieren?2024-04-02T13:23:29+02:00

Wahlvorschläge können zwischen dem 15.04.2024 und dem 22.04.2024 im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) eingereicht werden. Achtet dabei darauf, dass die Informationen vollständig sind und Ihr die Zustimmungserklärung unterschrieben habt. Die angenommenen Wahlvorschläge werden am 30.04.2024  zusammen mit den Wahlmodi veröffentlicht.

Wie bestimmen sich die Sitze der FSR?2024-04-02T13:25:35+02:00

Die zu wählenden Sitze der Fachschaftsräte werden durch die Anzahl der Studierenden in den jeweiligen Fachschaften bestimmt. Der genaue Schlüssel ergibt sich aus § 28 der Satzung der Studierendenschaft.

Es handelt sich dabei aber nur um eine vorläufige Sitzverteilung. Die bisherigen FSR können bis zum 04.04.2024 Änderungen für ihre Fachschaft gegenüber der vorläufigen Sitzversteilung beim Wahlausschuss des StuRa beantragen. Dabei kann eine Erhöhung wie auch Herabsetzung der zu wählenden Sitze beantragt werden. Änderungen müssen hinreichend begründet sein.

Das Wahlteam wird unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge und dem Stand der Studierendenzahlen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses eine Endgültige Sitzverteilung hochladen.

Was bedeutet es, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis stehe?2021-04-22T14:03:51+02:00

Das Wählerverzeichnis ist eine Liste aller stimmberechtigter Mitglieder der Studierendenschaft.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese Liste uns von der Uni zur Verfügung gestellt. Wir legen das Wählerverzeichnis dann aus, damit Studierende ihre Angaben überprüfen und notfalls korrigieren können. Wer zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht immatrikuliert (oder zurückgemeldet) ist, wird nicht aufgenommen. Das kann innerhalb der Auslegungsfrist noch korrigiert werden. Nach Ablauf dieser Frist (siehe Wahlbekanntmachung) wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen.

Einmal abgeschlossen können keine weiteren Änderung am Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Auch eine Änderung in der Zuordnung im Löwenportal wird nicht übernommen.

Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, ist nicht wahlberechtigt. Es kann vorkommen, dass man in einer bestimmten Wahl nicht wahlberechtigt ist, weil man in einem anderen Wahlkreis oder einer anderen Fachschaft eingetragen ist.

Warum bin ich nicht wählbar?2022-03-21T10:59:57+01:00

Erklärung: Die Frage bezieht sich auf Kandidat*innen, die wir von einem Wahlvorschlag streichen mussten.

Das passiert, wenn jemand in der betroffenen Wahl nicht wählbar (und damit gleichzeitig nicht wahlberechtigt) ist. Gründe können eine andere Zuordnung im Wählerverzeichnis (z.B. beim Lehramt) sein.

An der Wahlberechtigung kann es aber auch fehlen, wenn jemand nicht im Wählerverzeichnis steht (siehe Frage dazu).

Ein weiterer Grund kann ein unzulässiger Wahlvorschlag oder eine unzulässige Zustimmungserklärung sein.

In jedem Fall wird der*die Vertreter*in Eures Wahlvorschlages über diesen Schritt informiert.

 

Können Wahlvorschläge elektronisch eingereicht werden?2024-04-02T13:24:47+02:00

Die Wahlvorschläge können nur während der Sprechzeiten im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) eingereicht werden. Die genauen Sprechzeiten findet ihr hier.

Sollte es Euch nicht möglich sein euren Wahlvorschlag persönlich einzureichen, können Wahlvorschläge postalisch eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Postweg immer auch Verzögerungen mit sich bringt. Die Wahlvorschläge müssen allerdings fristgerecht bei dem Wahlbüro ankommen.

Wahlvorschläge und Einwilligungserklärungen müssen in der Originalausfertigung mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist nicht möglich.

Können Kandidaten für Wahlvorschläge nachgereicht werden?2022-03-21T10:49:55+01:00

Die Frage bezieht sich auf bereits eingereichte Wahlvorschläge. Es wird beispielsweise zunächst ein Wahlvorschlag mit 5 Kandidaten eingereicht. Später melden sich zwei weitere Personen, die zum Wahlvorschlag hinzugefügt werden wollen.

Antwort:

Die für den Wahlvorschlag verantwortliche Person kann innerhalb der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge den Wahlvorschlag zurückziehen und neu einreichen.
Beachtet hierbei, dass jede auf dem Wahlvorschlag stehende Person eine Einwilligungserklärung für einen bestimmten Listenplatz abgegeben hat. Wenn sich die Plätze verschieben, müssen davon betroffene Kandidierende auch neue Einwilligungserklärungen einreichen. Kandidierende ohne passende Einwilligungserklärungen werden vom Wahlvorschlag gestrichen.
Ich sehe keinen Button „Online-Wählen“ im Löwenportal. Was jetzt?2024-04-02T13:19:42+02:00
Wir haben schlechte Nachrichten für dich: Du bist bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt.

Das liegt daran, dass du nicht im Wählerverzeichnis stehst. Dort sind alle Mitglieder der Studierendenschaft vermerkt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt immatrikuliert waren und daher wahlberechtigt sind.

Falls es Probleme bei deiner Immatrikulation gab, warst du zu dem maßgeblichen Zeitpunkt kein wahlberechtigtes Mitglied der Universität. Dann wurdest du nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Wahlberechtigt ist jedoch nur, wer im Verzeichnis steht. Du hättest eine Änderung des Wählerverzeichnis beantragen müssen (Fristen ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung).
Wir können nachträglich nichts an deiner Wahlberechtigung ändern. Du kannst an der Wahl nicht teilnehmen. Das tut uns leid.
Die nächsten Wahlen finden im Mai 2024 statt, sodass du dich nicht allzu lange gedulden musst. Bitte achte dann auf die Fristen und informiere dich vorher, ob du im Wählerverzeichnis stehst. Informationen gibt es auf dieser Webseite.
Vielen Dank für dein Verständnis.
Du hältst das für einen Fehler? Wir können deine Wahlberechtigung über deine Matrikelnummer überprüfen. Sende dazu eine Mail mit deinem Problem an wahlen@stura.uni-halle.de und wir überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.
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