FAQ2022-03-21T12:51:37+01:00

FAQ

Hier findest du oft gestellte Fragen. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich selbstverständlich an wahlen@stura.uni-halle.de wenden.

Wo muss ich meine Briefwahl-Stimmen abgeben?2026-03-24T12:01:29+01:00

Mit der Änderung der Ordnung über die Durchführung von Wahlen der studentischen Selbstverwaltung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.02.2022, veröffentlicht in Amtsblatt 2/2022 der Universität, entfällt die Möglichkeit einer Briefwahl bei einer elektronischen Wahl.

Wo finde ich Informationen über die Kandidat*innen?2026-03-24T11:54:14+01:00

Der Wahlausschuss veröffentlicht die Liste der zugelassenen Wahlvorschläge und Kandidat*innen am 27.04.2026. Dies geschieht ohne Wertung oder weitere Informationen. Wir stellen lediglich die Namen bereit.

Die Werbung über die Kandidat*innen obliegt den jeweiligen Wahlvorschlägen und Personen. Der Stura arbeitet jedoch an einem Wahl-o-Mat und weiteren Informationsformaten mit dem du weitere Informationen über die Kandidat*innen in Erfahrung bringen kannst.

Außerdem veranstalten StuRa einige FSR Events, um die Kandidat*innen vorzustellen. Schau doch mal auf deren Social-Media Kanälen vorbei.

Wie kann ich kandidieren?2026-03-24T11:56:50+01:00

Die Wahlvorschläge können im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) eingereicht werden. Achtet dabei darauf, dass die Informationen vollständig sind und Ihr die Zustimmungserklärung unterschrieben habt. Die genauen Termine findet ihr unter „Kontakt“.
Auch der Termin der Veröffentlichung der angenommenen Wahlvorschläge zusammen mit den Wahlmodi ist dort aufgeführt.

Wie bestimmen sich die Sitze der FSR?2026-03-24T12:56:16+01:00

Die zu wählenden Sitze der Fachschaftsräte werden durch die Anzahl der Studierenden in den jeweiligen Fachschaften bestimmt. Der genaue Schlüssel ergibt sich aus § 28 der Satzung der Studierendenschaft.

Es handelt sich dabei aber nur um eine vorläufige Sitzverteilung. Die bisherigen FSR können bis zum 31.03.2026 Änderungen für ihre Fachschaft gegenüber der vorläufigen Sitzversteilung beim Wahlausschuss des StuRa beantragen. Dabei kann eine Erhöhung wie auch Herabsetzung der zu wählenden Sitze beantragt werden. Änderungen müssen hinreichend begründet sein.

Das Wahlteam wird unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge und dem Stand der Studierendenzahlen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses eine Endgültige Sitzverteilung hochladen.

Was bedeutet es, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis stehe?2021-04-22T14:03:51+02:00

Das Wählerverzeichnis ist eine Liste aller stimmberechtigter Mitglieder der Studierendenschaft.

Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese Liste uns von der Uni zur Verfügung gestellt. Wir legen das Wählerverzeichnis dann aus, damit Studierende ihre Angaben überprüfen und notfalls korrigieren können. Wer zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht immatrikuliert (oder zurückgemeldet) ist, wird nicht aufgenommen. Das kann innerhalb der Auslegungsfrist noch korrigiert werden. Nach Ablauf dieser Frist (siehe Wahlbekanntmachung) wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen.

Einmal abgeschlossen können keine weiteren Änderung am Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Auch eine Änderung in der Zuordnung im Löwenportal wird nicht übernommen.

Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, ist nicht wahlberechtigt. Es kann vorkommen, dass man in einer bestimmten Wahl nicht wahlberechtigt ist, weil man in einem anderen Wahlkreis oder einer anderen Fachschaft eingetragen ist.

Warum bin ich nicht wählbar?2022-03-21T10:59:57+01:00

Erklärung: Die Frage bezieht sich auf Kandidat*innen, die wir von einem Wahlvorschlag streichen mussten.

Das passiert, wenn jemand in der betroffenen Wahl nicht wählbar (und damit gleichzeitig nicht wahlberechtigt) ist. Gründe können eine andere Zuordnung im Wählerverzeichnis (z.B. beim Lehramt) sein.

An der Wahlberechtigung kann es aber auch fehlen, wenn jemand nicht im Wählerverzeichnis steht (siehe Frage dazu).

Ein weiterer Grund kann ein unzulässiger Wahlvorschlag oder eine unzulässige Zustimmungserklärung sein.

In jedem Fall wird der*die Vertreter*in Eures Wahlvorschlages über diesen Schritt informiert.

 

Können Wahlvorschläge elektronisch eingereicht werden?2026-03-24T11:59:55+01:00

Ja, Wahlvorschläge können elektronisch per E-Mail eingereicht werden – diese Option ist sogar bevorzugt.

Alternativ können Wahlvorschläge persönlich während der Sprechzeiten im Büro des Wahlteams (Universitätsplatz 7, 06108 Halle) abgegeben werden. Die genauen Sprechzeiten findet ihr hier.

Sollte weder eine elektronische noch eine persönliche Abgabe möglich sein, können Wahlvorschläge auch postalisch eingereicht werden. Bitte beachtet dabei, dass der Postweg Verzögerungen mit sich bringen kann – die Unterlagen müssen jedoch zwingend fristgerecht im Wahlbüro eingehen.

Können Kandidaten für Wahlvorschläge nachgereicht werden?2022-03-21T10:49:55+01:00

Die Frage bezieht sich auf bereits eingereichte Wahlvorschläge. Es wird beispielsweise zunächst ein Wahlvorschlag mit 5 Kandidaten eingereicht. Später melden sich zwei weitere Personen, die zum Wahlvorschlag hinzugefügt werden wollen.

Antwort:

Die für den Wahlvorschlag verantwortliche Person kann innerhalb der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge den Wahlvorschlag zurückziehen und neu einreichen.
Beachtet hierbei, dass jede auf dem Wahlvorschlag stehende Person eine Einwilligungserklärung für einen bestimmten Listenplatz abgegeben hat. Wenn sich die Plätze verschieben, müssen davon betroffene Kandidierende auch neue Einwilligungserklärungen einreichen. Kandidierende ohne passende Einwilligungserklärungen werden vom Wahlvorschlag gestrichen.
Ich sehe keinen Button „Online-Wählen“ im Löwenportal. Was jetzt?2026-03-24T11:53:04+01:00
Wir haben schlechte Nachrichten für dich: Du bist bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt.

Das liegt daran, dass du nicht im Wählerverzeichnis stehst. Dort sind alle Mitglieder der Studierendenschaft vermerkt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt immatrikuliert waren und daher wahlberechtigt sind.

Falls es Probleme bei deiner Immatrikulation gab, warst du zu dem maßgeblichen Zeitpunkt kein wahlberechtigtes Mitglied der Universität. Dann wurdest du nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Wahlberechtigt ist jedoch nur, wer im Verzeichnis steht. Du hättest eine Änderung des Wählerverzeichnis beantragen müssen (Fristen ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung).
Wir können nachträglich nichts an deiner Wahlberechtigung ändern. Du kannst an der Wahl nicht teilnehmen. Das tut uns leid.
Die nächsten Wahlen finden im Frühjahr 2027 statt, sodass du dich nicht allzu lange gedulden musst. Bitte achte dann auf die Fristen und informiere dich vorher, ob du im Wählerverzeichnis stehst. Informationen gibt es auf dieser Webseite.
Vielen Dank für dein Verständnis.
Du hältst das für einen Fehler? Wir können deine Wahlberechtigung über deine Matrikelnummer überprüfen. Sende dazu eine Mail mit deinem Problem an wahlen@stura.uni-halle.de und wir überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.
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