Mit der Änderung der Ordnung über die Durchführung von Wahlen der studentischen Selbstverwaltung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.02.222, veröffentlicht in Amtsblatt 2/2022 der Universität, entfällt die Möglichkeit einer Briefwahl bei einer elektronischen Wahl.