Gremien der Studierendenschaft

Nach dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gehören zu den Gremien der verfassten Studierendenschaft der Studierendenrat der Hochschule und die Fachschaftsräte. Von deinem Semesterbeitrag, der aktuell 278,75 Euro beträgt, gehen 12,35 Euro an die Studierendenschaft und werden von den Gremien verwaltet. Was genau die Aufgaben dieser Gremien sind und wofür die Gelder verwendet werden, kannst du weiter unten nachlesen.

Studierendenrat

Der Studierendenrat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (StuRa) besteht aus den Mitgliedern der verfassten Studierendenschaft und vertritt deren Interessen nach außen. Zurzeit besteht er aus 37 Mitgliedern, die sich aus den gewählten Vertretern*innen zusammensetzen. Der StuRa kümmert sich um verschiedene Belange der Studierendenschaft und ist die studentische Vertretung gegenüber den anderen universitären Gremien und der Hochschulverwaltung. Auch auf Entscheidungen, die im Kultusministerium getroffen werden, versucht das Gremium einzuwirken und öffentliche Entscheidungsträger*innen für die Interessen der Studierenden zu gewinnen. Des Weiteren hat der StuRa eine Reihe unterschiedlicher Angebote entwickelt, um die Studierenden in verschiedenen Angelegenheiten zu unterstützen. Hierzu zählt neben einer kostenlosen Rechtsberatung, der Vergabe von Sozialdarlehen und der Jobvermittlung auch die Förderung studentischer Projekte. Die zahlreichen Arbeitskreise des StuRas beschäftigen sich dabei intensiver mit speziellen studentischen Interessen. Dazu gehören u.a. der AK Studieren mit Kind, AK Protest und die hastuzeit. Weitere Informationen könnt ihr auf der Seite des StuRas unter www.stura.uni-halle.de einsehen.

Fachschaftsräte

Die Fachschaftsräte sind an den Studierendenrat angegliedert und beschäftigen sich mit den Interessen ihres Fachbereichs. Sie leisten unter anderem Hilfestellung in Studienfragen. Besonders für Erstsemester sind sie eine wichtige Anlaufstelle, wenn z.B. Unklarheiten über den Verlauf des Studiums und die Belegung von Vorlesungen, Seminaren o.ä. herrschen. Außerdem sammeln sie alte Klausurfragen für die Prüfungsvorbereitung der Studierenden. Ein anderer Arbeitsbereich ist die Förderung von studentischen Initiativen durch u.a. finanzielle Mittel. Die Projektförderung reicht von Vortragsreihen, über kulturelle Projekte bis hin zu Seminarfahrten. Außerdem organisieren die Fachschaftsräte verschiedene Veranstaltungen und setzen sich für die Belange und Probleme der Studierenden gegenüber anderen universitären Gremien und Vorsitzenden der Fakultäten ein.

Universitätsgremien

Hier sind Studierende aktiv und passiv wahlberechtigt (und natürlich alle anderen Statusgruppen), da es sich um die Gremien der Gesamtuniversität handelt. Wenn man so will, ist die verfasste Studierendenschaft eine Teilmenge davon, deswegen auch die eingeschränkte Zahl an Wahlberechtigten. Dabei gilt jedoch für alle universitären Gremien, dass es eine gesetzte Mehrheit der Professor*innen gibt – d.h. es kann keine Entscheidung gegen die professorale Mehrheit getroffen werden.

Senat

De facto das einflussreichste Gremium der Universität. Hier und in den vielfältigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen werden alle Beschlüsse vorbereitet und gefasst. Der Senat tagt einmal im Monat. Dabei entscheidet er über Themen wie Mittelverteilung, Berufungsverfahren oder Empfehlungen für Promotionsstipendien (abschließende Vorschläge dazu werden von den Fakultätsräten gemacht). Die Sitzungsverteilung geht nach folgenden Statusgruppen:

Statusgruppe Sitze
Professor*innen 11
wiss. Mitarbeiter*innen 4
Studierende 4
sonst. Mitarbeiter*innen 2

Zusätzlich entsendet der Studierendenrat eine*n weitere*n Student*in mit Stimmrecht als Vertreter*in in den Senat.

Fakultätsräte

Die Fakultätsräte sind die Selbstverwaltungsgremien auf Fakultätsebene. Sie stimmen über fakultätsinterne Entscheidungen ab. Dazu zählen z.B. die Verwendung von Bibliotheks- oder Hilfskraftmitteln, die Empfehlungen für Promotionsstipendien, Promotionen, Habilitation, Neuberufungen von Professor*innen und Studien- und Prüfungsordnungen. Je nach Fakultätsgröße sind zwei oder vier Studierende als Mitglieder wählbar. An dieser Stelle sind die Mitwirkungsmöglichkeiten für Studierende am größten.