Die Frage bezieht sich auf bereits eingereichte Wahlvorschläge. Es wird beispielsweise zunächst ein Wahlvorschlag mit 5 Kandidaten eingereicht. Später melden sich zwei weitere Personen, die zum Wahlvorschlag hinzugefügt werden wollen.
Antwort:
Die für den Wahlvorschlag verantwortliche Person kann innerhalb der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge den Wahlvorschlag zurückziehen und neu einreichen.
Beachtet hierbei, dass jede auf dem Wahlvorschlag stehende Person eine Einwilligungserklärung für einen bestimmten Listenplatz abgegeben hat. Wenn sich die Plätze verschieben, müssen davon betroffene Kandidierende auch neue Einwilligungserklärungen einreichen. Kandidierende ohne passende Einwilligungserklärungen werden vom Wahlvorschlag gestrichen.
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