Die zu wählenden Sitze der Fachschaftsräte werden durch die Anzahl der Studierenden in den jeweiligen Fachschaften bestimmt. Der genaue Schlüssel ergibt sich aus § 28 der Satzung der Studierendenschaft.

Es handelt sich dabei aber nur um eine vorläufige Sitzverteilung. Die bisherigen FSR können bis zum 04.04.2024 Änderungen für ihre Fachschaft gegenüber der vorläufigen Sitzversteilung beim Wahlausschuss des StuRa beantragen. Dabei kann eine Erhöhung wie auch Herabsetzung der zu wählenden Sitze beantragt werden. Änderungen müssen hinreichend begründet sein.

Das Wahlteam wird unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge und dem Stand der Studierendenzahlen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses eine Endgültige Sitzverteilung hochladen.