Erklärung: Die Frage bezieht sich auf Kandidat*innen, die wir von einem Wahlvorschlag streichen mussten.
Das passiert, wenn jemand in der betroffenen Wahl nicht wählbar (und damit gleichzeitig nicht wahlberechtigt) ist. Gründe können eine andere Zuordnung im Wählerverzeichnis (z.B. beim Lehramt) sein.
An der Wahlberechtigung kann es aber auch fehlen, wenn jemand nicht im Wählerverzeichnis steht (siehe Frage dazu).
Ein weiterer Grund kann ein unzulässiger Wahlvorschlag oder eine unzulässige Zustimmungserklärung sein.
In jedem Fall wird der*die Vertreter*in Eures Wahlvorschlages über diesen Schritt informiert.
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