Das Wählerverzeichnis ist eine Liste aller stimmberechtigter Mitglieder der Studierendenschaft.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird diese Liste uns von der Uni zur Verfügung gestellt. Wir legen das Wählerverzeichnis dann aus, damit Studierende ihre Angaben überprüfen und notfalls korrigieren können. Wer zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht immatrikuliert (oder zurückgemeldet) ist, wird nicht aufgenommen. Das kann innerhalb der Auslegungsfrist noch korrigiert werden. Nach Ablauf dieser Frist (siehe Wahlbekanntmachung) wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen.
Einmal abgeschlossen können keine weiteren Änderung am Wählerverzeichnis vorgenommen werden. Auch eine Änderung in der Zuordnung im Löwenportal wird nicht übernommen.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, ist nicht wahlberechtigt. Es kann vorkommen, dass man in einer bestimmten Wahl nicht wahlberechtigt ist, weil man in einem anderen Wahlkreis oder einer anderen Fachschaft eingetragen ist.
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